Die IV-Stelle lehnt die Übernahme der Kosten ab, weil die Beschwerdeführerin in der Zwischenzeit eine Umschulung zur Masseurin erhalten hat. Wie im Sachverhalt festgehalten wurde, konnte sich die Beschwerdeführerin seit 1992 insofern voll eingliedern, als sie zu 60% im Altersheim und zu 40% in der Administration der Gärtnerei beschäftigt war. Angesichts dieser Umstände übernahm die Invalidenversicherung 1996 die Computerkosten. Infolge ihrer schweren Sehbehinderung gab sie per Ende 1996 die Stelle im Pflegeheim auf. Mit Hilfe der IV-Stelle konnte sie dann die Umschulung in der Massageschule C absolvieren.