Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung wurde der Versicherten noch ein Kurs in manueller Lymphdrainage in einer Privatschule bezahlt. Am 26. März 1999 unterbreitete die Versicherte der Invalidenversicherung eine Rechnung für die Neukonfiguration und Anpassung des ihr seinerzeit übergebenen Computers in der Gärtnerei im Betrag von Fr. 937.50. Mit Verfügung vom 12. November 1999 übernahm die IV-Stelle noch diese Rechnung vom 26. März 1999, wies aber in der Verfügung darauf hin, dass sie in Zukunft keine weiteren Kosten für den Computer übernehmen werde. Die Versicherte sei nach ihrer Umschulung zur medizinischen Masseurin voll erwerbsfähig.