| | Entscheid: | Die 1972 geborene A leidet seit der Geburt an Retinitis pigmentosa und Fereamaurose beidseits. Nach Abschluss der Diplomhandelsschule 1990 beabsichtigte sie zuerst, sich zur Physiotherapeutin ausbilden zu lassen, gab dieses Berufsziel später jedoch auf. Anfangs August 1990 war sie ins Altersheim Z eingetreten, wo sie zuerst als Praktikantin und ab 1. April 1991 voll als Schwesternhilfe arbeitete. Die elterliche Gärtnerei wurde von ihrem Freund B geführt. Die Versicherte begann gegen Ende 1991 - neben ihrer Arbeit als Schwesternhilfe - sich um die administrativen Belange inkl. Buchhaltung dieser Firma zu kümmern. In der Folge reduzierte sie ihr Pensum im Altersheim auf 60%.