Mit weiterem Schreiben vom 15. März 1999 unterbreitete die SUVA der Versicherten einen zum Teil abgeänderten Fragenkatalog, hielt indessen am vorgeschlagenen Experten Prof. C fest, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von 15 Tagen Zusatzfragen zu stellen und allenfalls stichhaltige Ausstands- und Ablehnungsgründe geltend zu machen. Gleichzeitig drohte sie der Versicherten an, weitere Versicherungsleistungen zu verweigern, falls keine stichhaltigen Ausstands- und Ablehnungsgründe genannt würden und sich die Versicherte trotzdem nicht bei Prof. C einer Begutachtung unterziehen wolle.