Zwar würden die besteuerten Liegenschaften Renditeliegenschaften darstellen, die Publica sei jedoch gemäss der Anlagestrategie der Kassenkommission, die die Genehmigung des Bundesrates einzuholen habe, zur Investition von 10 % der Bilanzsumme in Renditeliegenschaften verpflichtet, um ihren öffentlichen Zweck - die Sicherstellung der Personalvorsorge für das Personal der Bundesverwaltung - erfüllen zu können. c) Nach Ansicht der Vorinstanz hingegen dienen die Liegenschaften nicht unmittelbar einem öffentlichen Zweck.