Die Publica verfolge gestützt auf das PKB-Gesetz öffentliche Zwecke, werde durch den Bund beaufsichtigt und das Kapital sei ausschliesslich und unwiderruflich dem öffentlichen Zweck gewidmet. Die Liegenschaften würden somit grundsätzlich öffentlichen Zwecken dienen. Zwar würden die besteuerten Liegenschaften Renditeliegenschaften darstellen, die Publica sei jedoch gemäss der Anlagestrategie der Kassenkommission, die die Genehmigung des Bundesrates einzuholen habe, zur Investition von 10 % der Bilanzsumme in Renditeliegenschaften verpflichtet, um ihren öffentlichen Zweck - die Sicherstellung der Personalvorsorge für das Personal der Bundesverwaltung - erfüllen zu können.