Diesbezüglich trägt die Beschwerdeführerin vor, die Funktion der Liegenschaften stehe in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung des öffentlichen Zweckes der Publica. Der Zweck der Publica bestehe hauptsächlich darin, für ihre Mitglieder die berufliche Vorsorge durchzuführen, wobei ihr durch den Bundesrat auch weitere Aufgaben übertragen werden könnten, sofern diese mit dem Aufgabenbereich des PKB-Gesetzes in einem sachlichen Zusammenhang stünden. Die Publica verfolge gestützt auf das PKB-Gesetz öffentliche Zwecke, werde durch den Bund beaufsichtigt und das Kapital sei ausschliesslich und unwiderruflich dem öffentlichen Zweck gewidmet.