Diese Abklärungen seien für ihn die Grundlage für den Entscheid des weiteren Verlaufes seiner beruflichen Zukunft gewesen. Dass man u.a. die Finanzierung bzw. die finanzielle Belastung, die eine solche Ausbildung mit sich bringt, vorher einschätzen will, ist nicht aussergewöhnlich. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Beschwerdeführer diese Ausbildung nicht gemacht hätte, hätte er um die fehlende steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Ausbildungskosten gewusst. Etwas Derartiges bringt er denn auch nie vor, insbesondere auch nicht im vorliegenden Beschwerdeverfahren.