Dann müsse von einer Umschulung und nicht von einer Neuausbildung gesprochen werden. Nebst den körperlichen, geographischen und technischen Voraussetzungen müssten Linienpiloten überdurchschnittliche Informatikkenntnisse vorweisen, weshalb ein beträchtlicher Teil der Linienpiloten eine Informatikausbildung hätten. Diese Tatsache würde bestätigen, dass zwischen dem Beruf des Linienpiloten und dem Beruf des Informatikers, als auch des Elektronikers, ein Zusammenhang bestehen würde. Mit dieser Ansicht geht der Beschwerdeführer fehl.