Der Beschwerdeführer macht geltend, für die Umschulung liege ein äusserer Zwang durch den Arbeitsmarkt vor, womit kein freiwilliger Berufswechsel vorliege. Das Stellenangebot für Informatiker sei von 1997 bis 2000 um gut 200 % gestiegen, denn gerade zur Jahrtausendwende sei die Nachfrage nach Informatikern enorm gewesen, was zu einer grossen Zahl an gut geschulten Informatikern geführt habe. Aufgrund der starken Abnahme der Nachfrage in den letzten Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt herrsche nun eine grosse Arbeitslosigkeit in dieser Branche. Bei einem innert drei Jahren um mehr als zehn Mal kleineren Stellenangebot müsse von einem äusseren Zwang durch den Arbeitsmarkt gesprochen werden.