26 DBG; Knüsel, in: Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2a, Basel 2002, N 10 zu Art. 26 DBG). 3. - a) Die Beschwerdeführerin ist ausgebildete Kindergärtnerin und war in der vorliegend strittigen Veranlagungsperiode als Musiklehrerin bei den Musikschulen X und Y tätig. Ab August 2003 bis Juli 2005 besuchte sie an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz in Zug einen Weiterbildungskurs für Kindergartenlehrpersonen für den Unterricht in der ersten und zweiten Klasse der Primarschule. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Kosten für diesen Kurs seien als Weiterbildungskosten abzuziehen. Das ganze Schulsystem sei heute einem Wandel unterworfen.