Ebenso wenig ist die berufliche Zukunft als Musikschullehrerin vor dem Hintergrund der neuen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, der Neustrukturierung des Bildungssystems und der geplanten Einführung der Basisstufe aktuell oder längerfristig gefährdet. Die Musikschule ist als ausserschulische Einrichtung, die ausdrücklich nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes über die Volksschulbildung (SRL 400a) fällt, nicht direkt von der Neugestaltung des Bildungssystems und der Volksschulbildung betroffen (vgl. GR 2/1999 S. 362 ff.).