Das Hauptstudium Kindergarten/Unterstufe (KGU) beinhaltet sechs obligatorische Fachbereiche, nämlich: Sprache, Mathematik, Mensch und Umwelt sowie Religion und Ethik, Bildnerisches und Technisches Gestalten, Musik und Rhythmik und Bewegung und Sport. Durch das Weiterbildungsstudium an der pädagogischen Hochschule hat sich die Beschwerdeführerin ein breites Allgemeinwissen aneignen können, das über die für die Ausübung ihrer heutigen Tätigkeit als Musiklehrerin notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten weit hinausgeht.