Massgebend ist hingegen, ob der Lehrgang im Sinne der Rechtsprechung eine Weiterbildung oder Umschulung im Rahmen des von der Steuerpflichtigen tatsächlich seit mehr als zwanzig Jahren ausgeübten Berufes einer Musiklehrerin darstellt. 6.- (...) 7.- a) Gemäss dem Lehrplan der pädagogischen Hochschule Zug entsprechen im L-Diplomstudium für Studierende mit einem anerkannten Lehrer-, Fach- oder Kindergartendiplom Fächerbreite und Studienabschluss dem regulären Diplomstudium, wobei das Ausbildungspensum um 25 % reduziert ist (vgl. Studienführer 2004/2005).