Entscheidend ist nach dem Ausgeführten daher nicht, ob der Besuch des Kurses zur Erweiterung der Unterrichtsbefähigung für die erste und zweite Klasse der Primarschule notwendig ist, um im ursprünglich erlernten Beruf als Kindergärtnerin auf dem Laufenden zu bleiben; ebenso wenig ob sich der Kursinhalt auf Kenntnisse bezieht, die bei der Ausübung des Berufes einer Kindergärtnerin tatsächlich verwendet werden können, und sich der Kurs somit als Weiterbildung oder Umschulung in Bezug auf den seit mehreren Jahren nicht mehr ausgeübten Beruf einer Kindergärtnerin qualifizieren lässt.