b) Ob dies vor dem Hintergrund der vorgesehenen Einführung der Basisstufe bis etwa 2015 (Planungsbericht über die Schulentwicklung nach 2005 an den Volksschulen des Kantons Luzern, in: GR 4/2004 S. 1667) nun ebenso für die von einer Kindergartenlehrperson besuchte Weiterbildung zur Erweiterung der Unterrichtsbefähigung für die erste und zweite Primarschule gilt, oder ob der Erwerb der Zusatzqualifikation zum heutigen Zeitpunkt für das berufliche Fortkommen vorläufig noch nicht vorgeschrieben und notwendig ist, muss vorliegend jedoch nicht entschieden werden.