Um die Berufschancen von Kindergärtnerinnen mit heutigem Diplom zu erhalten, sei an der Pädagogischen Hochschule dieser Kurs geschaffen worden, um die Kindergärtnerinnen so auszubilden, dass sie in der neuen Stufe unterrichten können. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe den Kurs besucht, um dem neuen Anforderungsprofil gerecht zu werden und den erlernten Beruf auch in Zukunft ausüben zu können. Die Weiterbildung baue auf dem erlernten Beruf auf. Sie sei zudem notwendig, um auf dem Laufenden zu bleiben und den künftigen beruflichen Anforderungen gewachsen zu sein, weshalb die Kosten zum Abzug zuzulassen seien.