| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Betreff: A ist erlernte Kindergärtnerin und seit mehr als 20 Jahren als Musiklehrerin tätig. Vor Verwaltungsgericht war streitig, ob die Kosten für den besuchten Weiterbildungskurs für Kindergartenlehrpersonen für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule als Weiterbildungs- oder Umschulungskosten abziehbar sind. Aus den Erwägungen: Direkte Bundessteuer: 2.- a) Gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind alle Weiterbildungskosten abziehbar, die einen objektiven und unmittelbaren Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Beruf haben (BGE 113 Ib 119 Erw. 2e, 124 II 32 Erw.