| Ob die Aufwendungen einer Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kindergärtnerin tätig ist. Die besuchte Weiterbildung lässt sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.