{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2005-08-29", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-05-41-A-05-42-1_2005-08-29.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2498", "Checksum": "a9e7126bdac3ee936050cdb3c2a2e241"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 05 41 A 05 42_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 29.08.2005 A 05 41 A 05 42_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ob die Aufwendungen einer Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kindergärtnerin tätig ist. Die besuchte Weiterbildung lässt sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:02", "Checksum": "0f16180948338ca32345fd7264716fc4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 29.08.2005 A 05 41 A 05 42_1\nRegeste:\nOb die Aufwendungen einer Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kindergärtnerin tätig ist. Die besuchte Weiterbildung lässt sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung |\n| Rechtsgebiet: | Direkte Staats- und Gemeindesteuern |\n| Entscheiddatum: | 29.08.2005 |\n| Fallnummer: | A 05 41 A 05 42_1 |\n| LGVE: | |\n| Leitsatz: | Ob die Aufwendungen einer Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kindergärtnerin tätig ist. Die besuchte Weiterbildung lässt sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}