Böhi, Der unterschiedliche Einkommensbegriff im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht und seine Auswirkungen auf die Beitragserhebung, Bern 2001, S. 142 bzw. 146f.). Dies hat auch umgekehrt zu gelten. Die Qualifizierung des Einkommens durch die Ausgleichskasse vermag deshalb höchstens ein Indiz darzustellen bei der eigenen Prüfung und Qualifizierung des Einkommens des Steuerpflichtigen durch die Steuerbehörden (BGE 121 I 263 Erw. 3c). Vorliegend ist zudem anzumerken, dass die Prüfung der Ausgleichskasse bezüglich der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers im April 2000 erfolgte.