Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Einkünfte ist nicht bindend für die Steuerbehörden (Erw. 3b). | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A deklarierte in seiner Steuererklärung für die Steuerperiode 2001 entsprechend dem bilanzierten Gewinn seiner Einzelfirma B u.a. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die Steuerbehörde qualifizierte jedoch sämtliche Honorareinnahmen der B als Lohnzahlungen und somit als unselbständiges Einkommen. Nach erfolgloser Einsprache gelangte A an das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab: