Der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit ist schliesslich umfassender als jener der Unternehmung, des Geschäftes, Betriebes oder Gewerbes, die eine organisierte Einheit von Arbeit und Kapital erfordern. Das zeigt sich darin, dass nebst den Einkünften aus einem Betrieb (aus Handel, Industrie, Gewerbe, Land- oder Forstwirtschaft) und freien Berufen auch alle Einkünfte "aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit" für steuerbar erklärt sind (vgl. BGE 125 II 121 Erw. 5b). Selbständige Erwerbstätigkeit zeichnet sich somit aus durch das Zusammenbringen von Arbeit und Kapital in einer eigenen Organisation, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.