Denn so wenig das AHVG selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit ausreichend definiert, so wenig lässt sich dem StG eine gesetzliche Umschreibung der Erwerbstätigkeit und ihrer Arten entnehmen. Ebenso ist der steuerrechtliche Gehalt des Begriffs der selbständigen Erwerbstätigkeit (und umgekehrt der unselbständigen Erwerbstätigkeit) mit der praxisgemässen Definition im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vergleichbar, als in beiden Fällen auf eine insgesamt wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt wird (vgl. Urteil M. vom 21.8.2003 Erw. 2c). Doch gemäss der sozialversicherungsrechtlichen Lehre und Rechtsprechung wird in Zusammenhang mit Art.