Was die Neuerungen betreffend den Lohnausweis 2004 anbelangt, sind diese im Newsletter der SBB vom 20. Januar 2005 für das Personal publik gemacht worden. Dass dieser Newsletter nicht für die Allgemeinheit bestimmt gewesen sein soll, wie der Beschwerdeführer behauptet, ändert nichts daran, dass die Steuerbehörden und im Beschwerdefall das Gericht frei zu prüfen haben, ob ein Schichtabzug zulässig ist oder nicht, wenn das fahrende Personal zur Abgeltung der Mehrkosten für auswärtige Verpflegung eine Abwesenheitsvergütung erhält. Zur Praxis der Kantonalen