Sodann ist zu berücksichtigen, dass der Schichtabzug nur für effektiv geleistete Schichttage gestattet ist. Aus dem Lohnausweis geht jedoch hervor, dass im deklarierten Bruttolohn Taggelder (...) enthalten sind (...) für total 41 Tage. Somit sind 41 Unfalltage ausgewiesen, für die kein anteilsmässiger Schichtabzug (Fr. 574.--; 41 Tage à Fr. 14.--) gewährt werden kann, da während der unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsaussetzung keine Aufwendungen für auswärtige Verpflegung entstehen. Zwar fällt auf, dass die in der Lohnabrechnung des Monats Februar angerechneten zwei Taggeldleistungen (26 Tage) auf die Monate "November/Dezember 2003" entfallen.