Konsequenterweise figurieren beide Vergütungen auch nicht im Bruttolohn, wie er im Lohnausweis angegeben ist. Dies lässt sich aufgrund der Bezüge gemäss den aufgelegten Lohnabrechnungen einwandfrei nachprüfen (...). Mit Newsletter Nr. 1 vom 20. Januar 2005 informierten die SBB das Personal über die Neuerungen betreffend Lohnausweis 2004. Die Änderungen wurden auf Wunsch der Personalkommission vorgenommen. Darin wurde u.a. zum Schichtabzug ausgeführt, dass die SBB diesbezüglich keinen Abzug mehr ausweise; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten daher die abzugsberechtigten Schichttage zusammentragen und mit der Steuererklärung einreichen.