In Frage kommt aber auch, dass der Arbeitgeber eine Kantine oder ein Personalrestaurant zur Verfügung stellt und damit mindestens indirekt eine Verbilligung ermöglicht (Knüsel, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2a, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Basel 2000, N 19 zu Art. 26 DBG). Wird in einer Unternehmung in mehreren Schichten gearbeitet, so muss der Arbeitnehmer durchgehend arbeiten. Daraus entstehen ihm vermehrte Verpflegungskosten, weil er Hauptmahlzeiten entweder auswärts oder zu einer nicht üblichen Zeit einnehmen muss.