Anzumerken ist zudem, dass ein Jahresmietzins von nur Fr. 1'200.-- auch unter Berücksichtigung von guten Geschäftsbeziehungen für Büroräumlichkeiten in X als äusserst gering erscheint. Schliesslich verbuchte der Beschwerdeführer gemäss Jahresabschluss 2001 im Jahr 2000 einen Mietaufwand von nur Fr. 216.--, während er jedoch mindestens noch für einige Monate in diesem Jahr angeblich Büroräumlichkeiten in W zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 980.-- gemietet hatte.