Dieser ist zudem im Konto "Privathaushalt" gegengebucht, was darauf hinweist, dass er seiner Einzelfirma Mietkosten für Büroräumlichkeiten im eigenen Einfamilienhaus belastet hat. Im Weiteren erscheinen gar keine Provisionen oder Honorareinnahmen der Vermieterin der Büroräumlichkeiten in X in der Buchführung. Eine Geschäftsbeziehung zu dieser Unternehmung, indem der Beschwerdeführer für diese beratend oder vermittelnd tätig ist und im Gegenzug zu einem geringen Entgelt seinen Arbeitsplatz in deren Räumlichkeiten haben kann, geht aus der Buchführung somit nicht hervor und wird vom Beschwerdeführer auch nicht anderweitig belegt.