Daraus ergibt sich, dass die Sicherheitsmarge bei Geschwindigkeitsmessungen von der Messart, vom verwendeten Gerätetyp und dessen technischer Qualität abhängt. Seit jeher gibt es in der Schweiz keine einheitlichen Messtoleranzen in dem Sinne, dass unabhängig vom Einsatz des Prüfgerätes und der gemessenen Geschwindigkeit eine bestimmte Stundenkilometerzahl abgezogen wird. In diesem Zusammenhang ist z.B. auf die Nachfahrmessungen hinzuweisen, wo unter Berücksichtigung der mit dieser Messmethode verbundenen Unsicherheiten grössere Sicherheitsmargen abgezogen werden. Es stimmt zwar, dass im Parlament die Frage der "richtigen" Sicherheitsmarge diskutiert wird.