Bei der Kontrolle mit Laser-Geräten wird bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h eine Sicherheitsmarge von 3 km/h abgezogen. Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h bis 150 km/h beträgt die Sicherheitsmarge 4 km/h, und ab einem Messergebnis von 151 km/h ist eine Sicherheitsmarge von 5 km/h abzuziehen (Art. 8.1.5 der Technischen Weisungen). Daraus ergibt sich, dass die Sicherheitsmarge bei Geschwindigkeitsmessungen von der Messart, vom verwendeten Gerätetyp und dessen technischer Qualität abhängt.