Es handelt sich hierbei um das typengeprüfte Messgerät "Multanova LASER UL 100 LTI Marke METAS Nr. 24028". Massgebend für die Messtoleranz sind nun die Technischen Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 10. August 1998. Art. 1 der genannten Weisungen unterscheidet drei Messarten: die stationäre Geschwindigkeitsmessung (z.B. Radarmessungen ab Stativ oder stehendem Fahrzeug, Art. 1.1), die mobile Geschwindigkeitsmessung (z.B. Nachfahrmessungen mit Video-System, Moving Radar, Messungen mit Lasermessgerät, Art.