Die Messtoleranz bedeutet nicht, dass der Fahrzeuglenker eine bestimmte Stundenkilometerzahl über die Höchstgeschwindigkeit fahren darf, sondern dass allfällige Ungenauigkeiten des Messverfahrens mittels der Sicherheitsmarge zu seinen Gunsten ausgeglichen werden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A fuhr am 23. Juni 2005 auf der Z-Strasse in Y und geriet in eine Geschwindigkeitskontrolle. In diesem Strassenabschnitt (Innerortsbereich) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Bei der Geschwindigkeitsmessung kam ein Lasergerät zum Einsatz.