Es stimmt zwar, dass im Parlament die Frage der "richtigen" Sicherheitsmarge diskutiert wird. So ist im Jahr 2004 im Nationalrat eine Motion eingereicht worden mit dem Ziel, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen generell eine Sicherheitsmarge von 5 km/h einzuführen; eine weitere Motion hierzu wurde im Mai 2006 eingereicht. Solange jedoch die geltenden Technischen Weisungen Bestand haben und im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für ein falsches Prüfverfahren oder eine ungenügende Sicherheitsmarge bestehen, hat das Gericht keine Veranlassung, die mit der gerügten Messtoleranz gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung in Frage zu stellen.