SR 741.51]) legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) fest, welche Werte bei der Messung der Geschwindigkeit wegen der Geräte- und Messunsicherheit abzuziehen sind. Im vorliegenden Fall ist die Geschwindigkeitskontrolle laut Polizeirapport mit einer Lasermessung vorgenommen worden. Es handelt sich hierbei um das typengeprüfte Messgerät "Multanova LASER UL 100 LTI Marke METAS Nr. 24028". Massgebend für die Messtoleranz sind nun die Technischen Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 10. August