Wie aus dem Schreiben seiner Treuhänderin vom 22. Oktober 2005 an das Steueramt Z hervorgeht, wurden bei der A GmbH keine Arbeitsrapporte geführt, so dass auch die Fahrleistungen sich nicht genau ermitteln lassen. Er stellte dem Steueramt jedoch eine Liste über den Kundenstamm der Arbeitgeberfirma zu. Aus dieser Liste ergibt sich nun aber, dass der weit überwiegende Teil der Geschäftskunden sich in der Gemeinde Z und unmittelbarer Umgebung befindet. Nur vereinzelte Kunden sind in weiterer Entfernung.