Bei einem Katalogpreis von Fr. 47'000.-- für den 12jährigen BMW TDS 525 ermittelte er gestützt auf die Tabellenwerte und Abzug einer Ermässigung von 20 % einen Privatanteil von Fr. 2'320.--. Nach Berücksichtung des verrechneten Privatanteils (Fr. 1'500.--) ergibt sich nach seiner Berechnung noch ein steuerbares Naturaleinkommen von Fr. 820.--. Zu diesen Angaben ist was folgt festzuhalten: Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der in Z domizilierten A GmbH. Die von ihm angegebene private Fahrleistung von 5'000 km ist nicht glaubhaft.