Als zweite Berechnungsvariante gilt die pauschale Ermittlung. Diese kommt dann zur Anwendung, wenn die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat benutzten Fahrzeugs nicht genau ausgeschieden werden können. Der Privatanteil bemisst sich nach der im Merkblatt enthaltenen Tabelle. Danach wird die private Fahrleistung geschätzt. Als private Fahrleistung sind - nach beiden Methoden - ordentlicherweise 5'000 - 12'000 km anzunehmen. Je nachdem, ob das Fahrzeug wenig, normal oder viel privat benützt wird, sind in der Tabelle die Ansätze für 5'000 km (wenig), 8'500 km (normal) oder 12'000 km (viel) anzuwenden.