Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat für die Steuerperioden ab Bemessungsjahr 2001 die neuen Merkblätter N 1/2001 mit den Ansätzen für die Bewertung der Naturalbezüge für Selbständigerwerbende und N 2/2001 für Arbeitnehmende herausgegeben. Da der Beschwerdeführer als Geschäftsführer in unselbständiger Stellung tätig ist, bemisst sich das Naturaleinkommen grundsätzlich nach dem Merkblatt N 2/2001. Dieses enthält allerdings nur pauschale Ansätze für Verpflegung und Unterkunft sowie Bekleidung, jedoch keine Bewertungsansätze für die Benutzung des Geschäftsautos zum privaten Gebrauch.