Wer die Pauschalregelung nicht gegen sich gelten lassen will, hat aber nachzuweisen, dass der tatsächliche Nutzen tiefer ist als der ihm zukommende Vorteil nach der pauschalen Ermittlung. Dies setzt im konkreten Einzelfall voraus, dass zur Festsetzung des Privatanteils ein lückenloses Bordbuch geführt wird, aus dem die effektiv gefahrenen Kilometer-Leistungen pro Jahr, aufgeteilt in Geschäfts- und Privatfahrten, der Km-Stand bei Abfahrt und Ende der Fahrt, Destination usw. ersichtlich sind. Ferner müssen die vollständigen Kosten (Versicherungen, Wartung, Benzin usw.) ausgewiesen werden.