Steuerpflichtigen Personen, die entweder von ihrer Arbeitgeberfirma ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt oder welche die gesamten Betriebsspesen ihres eigenen privaten Motorfahrzeuges von der Arbeitgeberfirma vergütet erhalten, müssen sich einen Privatanteil pro Monat von 1 % des Katalogpreises, mindestens aber Fr. 3'250.-- pro Jahr anrechnen lassen. Wenn von der Arbeitgeberfirma weniger als dieser Anteil belastet wird, ist der steuerpflichtigen Person die Differenz bis zu diesem Betrag als Lohnbestandteil aufzurechnen. Gestützt auf diese Praxis hat die Vorinstanz einen Privatanteil von gesamthaft Fr. 5'640.-- (= 12 % von Fr. 47'000.--) ermittelt.