{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2006-02-21", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-05-225-A-05-226_2006-02-21.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2615", "Checksum": "cd0069ca310384fcbb1140c69d7609fd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 05 225 A 05 226"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 21.02.2006 A 05 225 A 05 226"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Privatanteils am Geschäftsauto bei Unselbständigerwerbenden. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:06", "Checksum": "89857f0a7178579badc45fa647357619", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 21.02.2006 A 05 225 A 05 226\nRegeste:\nBerechnung des Privatanteils am Geschäftsauto bei Unselbständigerwerbenden. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern\n\n betrifft, kann vollumfänglich auf das bereits Ausgeführte verwiesen werden. Die im besagten Merkblatt dargelegte Berechnungsmethode ist für das Gericht nicht rechtsverbindlich, noch vermag der Beschwerdeführer daraus rechtsgültige Schlussfolgerungen für sich abzuleiten. Beide Methoden, sowohl diejenige nach den Weisungen der Kantonalen Steuerverwaltung wie auch nach dem Merkblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung führen in etwa zum gleichen Ergebnis. Entscheidend ist, dass der angerechnete Privatanteil sich nach dem Marktwert richtet. Dass ein Anteil von Fr. 5'640.-- bzw. Fr. 470.-- im Monat nicht marktgerecht wäre, kann nicht behauptet werden. Alles in allem ist daher der Privatanteil von Fr. 5'640.-- bzw. des aufgerechneten Differenzbetrages von Fr. 4'140.-- auch hinsichtlich der direkten Bundessteuer zu bestätigen, was zur Abweisung der Beschwerde führt. |"}