a - h SchV). Die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Gründe des Alters, der Renovationsbedürftigkeit und der - zudem bestrittenen - Ertragswertänderung durch Mindereinnahmen von Mietzinsen stellen keine Revisionsgründe für eine Schatzung dar. Dass eine Liegenschaft in den 15 Jahren bis zu einer Neuschatzung eine gewisse Renovationsbedürftigkeit aufweisen kann und aufgrund ihres Alters an Wert verliert, ist systemimmanent und wird bei der regulären (Neu-)Schatzung berücksichtigt. (...) |