Gestützt auf das Terminprogramm, wie es aus dem Vertrag ersichtlich ist, kann der Zusammenhang mit dem im April 2005 abgeschlossenen Kaufvertrag nicht bestritten werden. So ist die Vergütung des Werkpreises an das Bewilligungsverfahren und den Baufortschritt geknüpft worden. Die Totalunternehmerin verpflichtete sich, "sobald die Häuser verkauft sind, die Baueingabe einzureichen und die Bezugsbereitschaft für die schlüsselfertig erstellte Baute und deren Übergabe innert max. zehn Monaten zu gewähren". Daraus folgt, dass der C. AG die Erstellung des schlüsselfertigen Hauses übertragen worden ist.