Die Wohnüberbauung umfasst Doppel-Einfamilienhäuser und Reihen-Einfamilienhäuser. Mit dem am 29. November 2004 geschlossenen Totalunternehmervertrag bestellten die Beschwerdeführer die "Projektierung, Planung, Bauleitung und Ausführung eines zweiseitig angebauten EFH mit Carport G und Parkplatz G auf der Parzelle Nr. 1111, GB Z.", und zwar zu einem Pauschalpreis von Fr. 512'168.--. Unter Aufrechnung von Zusatzleistungen ergab dies den Werkpreis, den die Veranlagungsbehörde bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt hat. Gestützt auf das Terminprogramm, wie es aus dem Vertrag ersichtlich ist, kann der Zusammenhang mit dem im April 2005 abgeschlossenen Kaufvertrag nicht bestritten werden.