Das Bundesgericht hat diese Praxis bezüglich der Zusammenrechnung von Land- und Werkpreis bereits mehrmals geschützt (vgl. BG-Urteil 2P.208/2003 vom 4.12.2003). 3.- a) Die Beschwerdeführer berufen sich zunächst darauf, die in den Weisungen der Steuerverwaltung angeführten Muss-Kriterien für die Zusammenrechnung von Kauf- und Werkpreis seien nicht gegeben (Luzerner Steuerbuch, Weisungen HStG, § 7 Abs. 1 N 8a).