Die zufolge Murgangs angepasste Schatzung brachte dann mit Wirkung per 2.2000 eine Abwertung des Katasterwertes der Liegenschaft um 10 % sowie eine Abwertung des zugehörigen nicht überbauten Landes um 60 % mit sich. Dass der letzte Pächter nach Angaben des Beschwerdeführers die Pachtzinse sehr schwer oder zum Teil gar nicht mehr aufbringen konnte, ist bei diesen Gegebenheiten, wo die effektiven Mietzinseinnahmen nach der Betriebsübernahme durch den neuen Eigentümer im Jahre 2002 zubuche stehen und nach dem Gesagten den Schatzungsgrundlagen im Wesentlichen entsprechen, nicht von Belang. bb)