So wurde der Jahresmietwert/-zins bei Fremdnutzung von den Schatzungsbehörden, basierend auf dem vom damaligen Pächter entrichteten Pachtzins, auf Fr. 91'560.-- veranschlagt, wobei dieser Wert noch jener Schatzung entstammt, die vor der Katasterwertreduktion infolge Murgangs in Kraft stand. Die zufolge Murgangs angepasste Schatzung brachte dann mit Wirkung per 2.2000 eine Abwertung des Katasterwertes der Liegenschaft um 10 % sowie eine Abwertung des zugehörigen nicht überbauten Landes um 60 % mit sich.