aa) Gerade die vom Beschwerdeführer in seiner Replik angeführten, aus der Hotel/Restaurant-Liegenschaft erzielten Nettojahresmietzinserträge von Fr. 88'500.-- (2002), Fr. 89'000.-- (2003) sowie Fr. 90'400.-- (2004) zeigen, dass sich der im Schatzungsverfahren im Rahmen der Ertragswertermittlung diesbezüglich festgelegte Wert durchaus in diesem Bereich bewegt. So wurde der Jahresmietwert/-zins bei Fremdnutzung von den Schatzungsbehörden, basierend auf dem vom damaligen Pächter entrichteten Pachtzins, auf Fr. 91'560.-- veranschlagt, wobei dieser Wert noch jener Schatzung entstammt, die vor der Katasterwertreduktion infolge Murgangs in Kraft stand.